Ortsteilpauschale
Ortsteilpauschale 2026
Jetzt Anträge für die Ortsteilpauschale 2026 vorbereiten!
Ab Dezember 2025 können wieder neue Anträge für die Ortsteilpauschale 2026 an den Ortsteilrat Debschwitz/Heinrichsgrün gestellt werden.
Ob Verein, Initiative oder engagierte Gruppe – wer eine gute Idee für unseren Ortsteil hat, kann sich unkompliziert über das Kontaktformular an den Ortsteilrat wenden.
Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge!
Ortsteilpauschale für 2025 vergeben
Unterstützung für Vereine in Debschwitz/Heinrichsgrün
Der Ortsteilrat Debschwitz/Heinrichsgrün hat in diesem Jahr 3.400 Euro aus der Ortsteilpauschale zur Unterstützung von 15 Vereinen im Ortsteil eingeplant.
Alle beteiligten Vereine wurden bereits informiert und können die zugesagten Mittel bis Ende September 2025 abrufen.
Der Ortsteilrat hofft, mit dieser Förderung einen kleinen Beitrag zur engagierten Arbeit mit Kindern und Menschen im Ortsteil leisten zu können – für ein lebendiges Miteinander in Debschwitz und Heinrichsgrün!
Was ist die Ortsteilpauschale?
Die Ortsteilpauschale ist ein Förderprogramm, das finanzielle Mittel für Vereine im Ortsteil Debschwitz/Heinrichsgrün bereitstellt. Ziel ist es, Vereine zu unterstützen. Durch die Pauschale können wichtige Projekte mitfinanziert werden und die lokale Gemeinschaft gestärkt werden. Wir haben pro Jahr insgesamt ca. 3000 € als Ortsteil für Debschwitz und Heinrichsgrün.
Wie können Vereine von der Ortsteilpauschale profitieren?
Vereine, die Jugendarbeit und Traditionspflege betreiben, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Förderung aus der Ortsteilpauschale zu stellen. Durch diesen Antrag können sie finanzielle Unterstützung für ihre Projekte erhalten. Uns als Ortsteilrat ist es wichtig einen Betrag für die Menschen im Ortsteil zu leisten.
Wie funktioniert der Antragsprozess?
Um von der Ortsteilpauschale zu profitieren, sind Vereine herzlich eingeladen, sich über das Kontaktformular auf unserer Website zu melden. Nach Eingang des Antrags prüfen wir sorgfältig, ob das geplante Projekt im Einklang mit Förderfähigkeit steht. Sobald die Stadt Gera die Mittel freigegeben hat, wird der Ortsteilrat in einer Sitzung über den Förderbeschluss entscheiden. Im Anschluss daran setzt sich der Ortsteilrat direkt mit den betreffenden Vereinen oder Institutionen in Verbindung. Wichtig zu beachten ist, dass die Gemeinnützigkeit gegeben sein muss.
Jetzt Antrag stellen und von der Ortsteilpauschale profitieren!
Kontaktiere uns
Standort
Debschwitzer Str. 1
07548 Gera
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